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Hausordnung des Burger Roland-Gymnasiums

1. Grundsätze der Organisation

1.2. Alle SchülerInnen sind rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof.

1.3. Zwischen den Unterrichtsstunden nimmt ein/e von der Klasse beauftragte/r SchülerIn das Klassenbuch zum weiteren Unterricht mit.

1.4. Das Rauchen ist allen SchülerInnen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude untersagt. Das Burger Roland-Gymnasium ist eine rauchfreie Schule.

1.5. Veranstaltungen, die in einem der Schulgebäude stattfinden sollen, sind rechtzeitig zu vereinbaren (Sekretariat Haus I).

1.6. Schulfremde Besucher haben sich im Sekretariat zu melden, ansonsten haben sie auf dem Schulgelände kein Verweilrecht.

1.7. Die Raumnutzung durch schulfremde Personen und Institutionen ist nur nach Genehmigung durch den Schulleiter möglich. Für die Turnhalle gilt der Hallenvergabeplan.

1.8. Die Schulgebäude werden um 7:00 Uhr geöffnet. Auswärtige SchülerInnen können sich ab diesem Zeitpunkt in dem dafür vorgesehenen Raum (Haus I) aufhalten.

1.9. Alle Räume sind durch die FachlehrerInnen zu öffnen und zu verschließen. Die LehrerInnen tragen die Verantwortung für die SchülerInnen, denen sie in den Pausen den Aufenthalt in den Fachräumen gestattet haben. Für die naturwissenschaftlichen Räume darf eine solche Genehmigung nicht erteilt werden.

1.9. Die Lehrmittel eines Fachraumes dürfen nicht ohne Wissen und Genehmigung der verantwortlichen Lehrkraft entfernt werden. Geräte und Möbel, die kurzfristig ausgeliehen werden, müssen unmittelbar nach ihrer Nutzung an ihren ursprünglichen Standort zurückgebracht werden.

1.10. Die SchülerInnen begeben sich unmittelbar nach dem Pausenende zu den Unterrichtsräumen. Ist die Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht zum Unterricht erschienen, ist dieser Sachverhalt durch den Klassensprecher im Sekretariat (Haus I) zu melden.

1.11. Bei Regen wird durch mehrfaches Klingelzeichen angekündigt, dass die SchülerInnen nicht auf den Schulhof gehen müssen.

1.12. Das Mittagessen wird in der Mensa eingenommen. Es versteht sich von selbst, dass die Mahlzeiten gesittet und in Ruhe von den SchülerInnen eingenommen werden.

1.13. Für den Unterricht steht es den FachlehrerInnen frei, SchülerInnen als Fachhelfer einzusetzen.

1.14. Der Aufenthalt in den Kellerräumen von Haus I und II und vor den Bodenräumen des Hauses I ist den SchülerInnen ohne Genehmigung und Aufsicht untersagt.

2. Pausenordnung

2.1. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich mit dem Klingelzeichen.

2.2. Die SchülerInnen benutzen in den Pausen den Schulhof bzw. den Speiseraum für die Einnahme des Mittagessens.

2.3. Die Klasse sorgt dafür, dass der Klassenraum sauber und im ordentlichen Zustand verlassen wird (Tafel gewischt, Papier und Abfall eingesammelt, Stühle nach der letzten Stunde hochgestellt). Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Klassenraum und verschließt ihn.

2.3. Auf dem Schulhof verhält sich jede/r SchülerIn ordentlich und rücksichtsvoll.

2.5. Der Aufenthalt auf dem Sportplatz, Parkplatz und zwischen den Fahrradständern ist während der Pausen untersagt.

2.6. Für die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Hof werden Lehreraufsichten eingeteilt (s. Aushang). Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3. Ordnung und Sicherheit

3.1. SchülerInnen der Klassenstufen 5-10 dürfen das Schulgelände nur aus wichtigem Anlass und mit schriftlicher Genehmigung des/r KlassenleitersIn verlassen. Der/die Klassenleiterln stellt für die o.g. SchülerInnen eine Bescheinigung aus, die den Lehreraufsichten unaufgefordert zu zeigen ist.

3.2. SchülerInnen der Klassenstufen 11+12 dürfen das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit verlassen. Außerhalb der Schule besteht dabei kein Versicherungsschutz durch die Schule.

3.3. Das Mitbringen von Alkohol und/oder anderen berauschenden Produkten, die unter das Suchtmittelgesetz fallen, ist untersagt. Ebenso ist das Mitbringen pyrotechnischer Produkte, Waffen und waffenähnlicher Gegenstände untersagt.

3.4. Zweiradfahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände auf den dafür gekennzeichneten Plätzen geparkt werden (s. Lageplan). Die SchülerInnen erhalten im Sekretariat (Haus II) auf Antrag eine Parkgenehmigung. Die Fahrzeuge müssen gegen Diebstahl gesichert werden.

3.5. Für das Parken von Pkw können auswärtige SchülerInnen eine Parkgenehmigung im Sekretariat (Haus I) beantragen. Die Schule übernimmt weder bei Beschädigung noch bei Diebstahl Haftung.

3.6. Das Befahren des Schulgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit und mit dementsprechender Rücksichtnahme auf andere Personen zu erfolgen, ansonsten kann die Parkgenehmigung vom Schulleiter widerrufen werden.

3.7. Die Fahrräder werden in den bereitgestellten Fahrradständern abgestellt und vor Diebstahl gesichert.

3.8. Das Benutzen von Kraft- bzw. Fahrrädern auf dem Schulhof ist nicht gestattet,

3.9. Für motorisierte Fahrzeuge ist die Einfahrt „Oberstraße" und ausschließlich der dafür vorgesehene Parkplatz in Anspruch zu nehmen (s. Lageplan).

3.10. Eingänge und Treppen sind aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten. Sie dürfen nicht durch Schultaschen o.a. verstellt werden. Den Anweisungen der LehrerInnen und Hausmeister ist unverzüglich Folge zu leisten.

3.11. Persönliches Eigentum wird während der Unterrichtsstunden in den Fachraum mitgenommen. In den Pausen ist der/die SchülerIn für sein/ihr Eigentum selbst verantwortlich. Für Bargeld, Scheckkarten und andere Wertgegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen. Während des Sportunterrichts werden die Schultaschen und Kleidungsstücke in den Umkleideräumen eingeschlossen.

3.12. Über die Hausordnung hinaus gelten die Verfügungen des Alarmplans und der Brandschutzordnung. Feuerlöscher dürfen nicht umlagert, beschädigt oder ohne bestehende Gefahr benutzt werden.

3.13. Belehrungen zum außerhalb des Schulgeländes stattfindenden Unterricht sind von den entsprechenden FachlehrerInnen durchzuführen und im Klassenbuch aktenkundig zu vermerken.

3.14. Nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen der Klassenstufen 5 – 12 das Schulgelände oder suchen den Aufenthaltsraum bis zur Abfahrt der Busse auf.

3.15. Um eine Gefährdung an der Bushaltestelle zu minimieren, verlassen die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5/6 erst wenige Minuten vor der Abfahrt unter zeitlicher Berücksichtigung der Wegstrecke zur Haltestelle das Schulgelände.

4. Verhalten bei Alarm

4.1. Das Alarmzeichen ist neben der Durchsage und dem anhaltenden Klingelton ein schriller Signalton.

4.2. LehrerInnen und SchülerInnen begeben sich unverzüglich, aber ohne Hast und diszipliniert auf den Schulhof zur Sammelstelle und stellen sich gemäß einer Aufstellordnung auf. Beim Verlassen der Klassenräume ist bei entsprechenden Witterungsverhältnissen nur die Oberbekleidung mitzunehmen; die Taschen verbleiben im Unterrichtsraum. Die Klassenraumtüren sind zu schließen, aber nicht zu verschließen.

4.3. Die FachlehrerInnen überprüfen die Vollständigkeit der Klasse/des Kurses, notieren diese im Klassenbuch/Kursbuch und melden diese sofort an der Sammelstelle dem Schulleiter. In Ruhe werden dann weitere Anweisungen abgewartet, selbständige oder eigenmächtige Handlungen sind untersagt. LehrerInnen, die während des Alarms eine Freistunde haben, melden sich beim Schulleiter und stellen sich für weitere eventuelle Aufgaben zur Verfügung. Unser aller Interesse und Verpflichtung ist es, sich verantwortlich um jüngere SchülerInnen (insbes. der Klassenstufen 5/6) in dieser Ausnahmesituation zu kümmern.

5. Allgemeine Regeln und Prinzipien

5.1. Während der Unterrichtsstunden dürfen LehrerInnen und SchülerInnen nicht gestört werden. Dieser Aspekt gilt vor allem während der Abiturprüfungen.

5.2. Möbel, Inventar und Lehrmittel sind vor Beschädigungen und Beschmutzungen zu bewahren. Entstandene Mängel sind der Fachlehrkraft oder dem Hausmeister zu melden.

5.3. Alle Angehörigen der Schule achten auf Sauberkeit und auf einen sparsamen Umgang mit Elektroenergie und Wasser.

5.4. Alle LehrerInnen, SchülerInnen und MitarbeiterInnen der Schule bemühen sich, einander höflich und rücksichts- und respektvoll zu begegnen.

5.5. Die Schulverfassung ergänzt die Hausordnung und wird dadurch zum festen Bestandteil der unterrichtlichen Arbeit und Belehrung zu einem gedeihlichen Miteinander zum Wohle unserer SchülerInnen und dem Profil unserer Schule.

5.6. Zur Umsetzung und Einhaltung der Hausordnung und der Schulverfassung sind alle LehrerInnen und SchülerInnen verpflichtet.

5.7. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden durch den Schulleiter mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

6. Umgang mit elektronischen Medien
Elektronische Medien (Mobiltelefone, Videoaufnahmegeräte, Fotoapparate, Audioabspielgeräte, internetfähige Kommunikationsgeräte) müssen beim Betreten der Schulgebäude ausgestellt werden (kein Standby, Stummschaltung o. ä.). Jegliche Nutzung – unabhängig von der Art der Funktion – ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch eine Lehrkraft ist verboten und führt zur zeitweisen Wegnahme (Erziehungsmaßnahme). Verstöße gegen dieses Verbot führen zu einer Rückgabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten. Außerdem bleiben Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz vorbehalten. Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden elektronische Medien zentral im Raum abgelegt. Die Missachtung dieser Regel gilt als Täuschungsversuch. In den Pausen und der unterrichtsfreien Zeit dürfen auf elektronischen Medien keine Daten pornografischen Inhalts oder Formen der Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass gezeigt werden. Das unerlaubte Filmen oder Fotografieren anderer Personen ist verboten.

Zeitpläne (regulär)

Alle Jahrgänge

 

1. Block 08:00 - 09.30 Uhr
Frühstückspause 25 min
2. Block 09:55 – 11:25 Uhr
Mittagspause 35 min
3. Block 12:00 – 13:30 Uhr
Pause 15 min
4. Block 14:45 - 15:15 Uhr

Zeitpläne (verkürzt)

Alle Jahrgänge

 

1. Block 08:00 - 09.30 Uhr
Frühstückspause 25 min
2. Block 09:55 – 10:55 Uhr
Mittagspause 30 min
3. Block 11:25 – 12:25 Uhr
Pause 10 min
4. Block 12:35 - 13:35 Uhr