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ANMELDUNG AM BR-G

Bei Aufnahme an unserem Gymnasium ist in der Regel der Aufnahmeantrag auszufüllen und von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben.

Aufnahme in die neuen 5. Klassen des Schuljahres 2020/21:
Das Antragsformular (Schullaufbahnerklärung) erhalten Sie zusammen mit dem Halbjahreszeugnis von Ihrer Grundschule. Die Schullaufbahnerklärung ist nach den Winterferien wieder an Ihrer Grundschule abzugeben. Von dort wird die Schullaufbahnerklärung an den Fachbereich Schule, dort bearbeitet und Ihr Kind einer Schule zugewiesen. Unsere Schule erhält erst dann durch den Fachbereich die Unterlagen/Adressen aller Schülerinnen und Schüler, die zum kommenden Schuljahr bei uns in Kl.5 aufgenommen werden. Eine direkte Anmeldung an unserem Gymnasium ist daher nicht möglich.

Eltern, die Ihr Kind außerhalb des Einzugsbereiches am Burger Roland-Gymnasium beschulen wollen, möchten wir bitten, sich nach Antragstellung im Sekretariat unserer Schule zu melden.

Aufnahme in Klassenstufe 6-12 aus einem anderen Gymnasium
Ein Wechsel von einem anderen Gymnasium zu uns – z.B.  wegen Umzug – ist in Abhängigkeit von der Kapazität und bestimmter Fachwahlen jederzeit möglich. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall aber einen Termin mit der Schulleitung.

Aufnahme in die Klassenstufen 6-9 aus den Sekundarschulen:
Schülerinnen und Schüler können auf Antrag der Erziehungsberechtigten und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen jeweils zum Beginn eines Schuljahrganges (Klassenstufe 6-9) von der Sekundarschule an ein Gymnasium wechseln, wenn die Klassenkonferenz am Ende des dem Übergang vorausgehenden Schuljahres eine entsprechende Empfehlung beschließt.

Als notwendige Voraussetzungen für einen Übergang in das Gymnasium müssen für den

Übergang zum Beginn des sechsten und siebten Schuljahrganges in Deutsch, Mathematik und Englisch jeweils mindestens gute Leistungen (Note 2) und in den anderen versetzungsrelevanten Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 2,5 bei jeweils mindestens befriedigenden Leistungen (Note 3) erreicht sein;

für den Übergang zum Beginn des achten Schuljahrganges in Deutsch, Mathematik, Englisch und der zweiten Fremdsprache mindestens gute Leistungen (Note 2) und in den anderen versetzungs-relevanten Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 2,5 bei jeweils mindestens befriedigenden Leistungen (Note 3) erreicht sein;

für den Übergang zum Beginn des neunten Schuljahrganges in Deutsch, Mathematik, Englisch, der zweiten Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und Geschichte jeweils mindestens gute Leistungen (Note 2) und in den anderen versetzungsrelevanten Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 2,5 bei jeweils mindestens befriedigenden Leistungen (Note 3) erreicht sein.

Aufnahme in die Klassenstufe 10 aus den Sekundarschulen
Für den Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss der Erweiterte Realschulabschluss erreicht sein. Der 10. Schuljahrgang ist dabei am Gymnasium als Einführungsphase zu wiederholen.

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